Diese Fragen tauchen häufig im Rahmen meiner Tätigkeit auf:

Wir werden gemeinsam schauen, ob wir therapeutisch zusammenpassen und den weiteren Weg definieren. Weiterhin klären wir Ihre Erwartungen an die Therapie/Beratung und definieren dafür Ihre Ziele und ich kläre Sie über mögliche Risiken auf. Wichtig für den Therapieerfolg ist eine vertrauensvolle, ehrliche, angenehme und sympathische Basis. Hier spüren Sie mit allen Fasern ihres Körpers von Beginn an hin.

Ein wichtiger Hinweis: Ich werde Sie im Erstgespräch fragen, ob Sie schon mal mit diesem oder einem ähnlichen Leiden einen Arzt aufgesucht haben. Das ist ein wichtiger Punkt, denn jede psychische Belastung oder Erkrankung kann einen körperlichen Hintergrund haben. Ein kleines Beispiel: Sie fühlen sich seit einiger Zeit abgeschlagen, haben zu nichts mehr Lust und können sich kaum noch aufraffen? Dann könnte es auch eine Schilddrüsenunterfunktion sein. Dies kann Ihr Hausarzt mit einer Blutabnahme klären. Sie bekommen Medikamente, werden eingestellt und Ihnen geht es wieder gut. Mit einer Therapie wären wir in diesem Fall nicht weitergekommen. Bitte gehen Sie vorher auf jeden Fall zum Arzt und lassen sich einmal „durchchecken“.

Das hängt ganz von Ihnen und Ihren Bedürfnissen ab.
Die Art der Therapie und damit auch die Anzahl der Therapiestunden sind so individuell wie jeder einzelne von uns. Eine pauschale Aussage ist hier sehr schwierig. Nach dem Abschluss der Anamnese und der Festlegung Ihres Therapieziels, mache ich Ihnen Vorschläge zum Therapieaufbau und zur Therapiedauer. Das Wichtigste bleibt jedoch: Sie sind der Kapitän, Sie bestimmen das Tempo, Sie bestimmen den Weg. Sie können die Therapie jederzeit verlängern oder beenden.

Die meisten HPPs haben eine umfassende Ausbildung auf dem Gebiet der Psychotherapie. Hierzu gehört – wie in meinem Fall – eine Grundlagen- und Basisausbildung an einer renommierten und seriösen Schule. Hier dozieren Diplompsychologen, Ärzte und Heilpraktiker mit viel Erfahrung zu therapeutischen Grundlagen, Psychiatrie, Psychotherapie und Therapieformen, Diagnostik, deren Anwendung und Behandlungstechniken. Praxis- und Eigenerfahrungen gehören dazu. Erst nach Abschluss der mehrjährigen, berufsbegleitenden Ausbildung und Eigenerfahrung, erfolgt die Spezialisierung auf bestimmte Therapieformen durch weitergehende Schulungen.

Alle HPPs müssen ihr Wissen vor dem Erhalt der gesetzlichen Heilpraktiker-Erlaubnis durch eine schriftliche und eine mündliche Prüfung beim Gesundheitsamt unter Beweis stellen. Die schriftliche Prüfung ist deutschlandweit gleich und wird auch am gleichen Tag geschrieben. Hier werden Detailfragen zur Klassifikation (gemäß WHO) von psychischen Störungen, der Behandlung und deren Abgrenzung zu anderen Krankheiten, sowie weitere Spezifika abgefragt. Des Weiteren liegt ein großer Aspekt in der Kenntnis und in der richtigen Anwendung von Gesetzen. Nach dem erfolgreichen Bestehen der Prüfung folgt dann die Einladung zur mündlichen Überprüfung. Hier überprüfen dann zwei oder drei Amtsärzte anhand eines Fallbeispiels die persönliche Eignung, die Fähigkeit zur Stellung von Diagnosen und Abgrenzung von körperlichen wie psychischen Notfällen. Praktisch anwendbares Wissen zur Behandlung von psychischen Leiden gehören ebenfalls dazu. Bis hierhin darf man sich viel Wissen aneignen, um die Heilpraktiker-Erlaubnis zu erhalten.

Ein kassenärztlich zugelassener Psychotherapeut kann z.B. anfallende Therapiestunden mit der Krankenkasse abrechnen. Er stellt eine Diagnose und beantragt daraufhin bei Ihrer Krankenkasse Therapiestunden für Sie. In den meisten Fällen läuft das dann recht unkompliziert ab, und Sie bekommen, wenn Sie einen der raren Therapieplätze ergattern konnten, Ihre Stunden.

Ein Heilpraktiker für Psychotherapie kann Sie in der Regel schneller und flexibler behandeln, dafür jedoch nicht mit Ihrer Krankenkasse abrechnen.
Weiterhin wird niemand von Ihrer Diagnose oder dem Grund der Inanspruchnahme eines Therapeuten keine weitere Person erfahren, wenn Sie es nicht wünschen.

Die meisten Menschen verbringen mehr Zeit damit, Autos Probe zu fahren, als damit, den für sich richtigen Therapeuten rauszusuchen. Testen Sie, vertrauen Sie sich und hören Sie auf Ihr Gefühl. Machen Sie Termine bei unterschiedlichen Therapeuten, nehmen Sie sie unter die Lupe (auch bei psychologischen Psychotherapeuten gibt es die sog. probatorischen fünf Stunden), und entscheiden Sie sich dann für den Therapeuten, bei dem Sie sich am besten aufgehoben fühlen.

Die Ausbildung zum Heilpraktiker umfasst Lerninhalte wie Verdauungssystem, Blut, Atmung, Herz, Kreislaufsystem, Lymphsystem, Niere, Genitalsystem, Hormonsystem, Gewebe/Haut, Bewegungsapparat, Nervensystem,  Auge, Ohr, Psychiatrie, Krankheitslehre, Differentialdiagnose,Interpretation von wichtigen Laborwerten und vieles mehr. Im Anschluss an die Ausbildung kann sich der HP auf bestimmte Bereiche spezialisieren.

Ein Heilpraktiker für Psychotherapie (korrekt: Heilpraktiker, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie), beschränkt sich bei seiner Ausbildung auf die Psyche oder den Geist des Menschen. Natürlich werden hier auch Krankheiten gelehrt, die hauptsächlich körperlichen Ursprunges sind, um diese differenzialdiagnostisch voneinander zu unterscheiden. Aber ein HPP darf Ihnen keine Medikamente verschreiben, Spritzen verabreichen oder Sie anderweitig physisch behandeln. Hier liegt von Anfang an die Spezialisierung auf die Lehre der Psychologie. Mit anderen Worten, gemäß der Definition von Psychotherapie aus dem Psychotherapeutengesetz: „… jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist.“ Wobei mittlerweile auch die klassische Schulmedizin weiß, dass Körper und Geist (Psyche) nicht unmittelbar voneinander zu trennen sind.

Eine Behandlung darf nur stattfinden, wenn der Klient umfangreich aufgeklärt wurde und einwilligt. Im Behandlungsvertrag werden u.a. folgende Punkte schriftlich fixiert:

  • organisatorische Regelungen,
  • Hinweise zum Patientenrechtegesetz (Teil des BGB),
  • Behandlungsmaßnahmen und Risiken,
  • Datenschutzgrundverordnung,
  • Schweigepflicht

Hier bitte ich Sie, sich davon im Vorfeld nicht abschrecken zu lassen. Ich werde Sie über alles ausführlich aufklären. Wie immer steht die Diskretion im Vordergrund.

Sobald die Behandlung beginnt, kommt ein Behandlungsvertrag zustande und Sie als Klient haben als Hauptverpflichtung die Mitwirkungspflicht. Sie dürfen und sollen alles tun, was dem Behandlungserfolg zuträglich ist. Wenn Sie nicht wollen und nicht mitwirken, haben wir keine Chance Besserungen zu erzielen. Des Weiteren ergibt sich daraus die Pflicht, das vereinbarte Honorar für die Behandlung zu bezahlen.

Ja, gemäß den gesetzlichen Vorgaben sind auch Heilpraktiker für Psychotherapie verpflichtet, schriftliche Aufzeichnungen zu führen. Bitte haben Sie keine Angst, auch hier steht die Diskretion an oberster Stelle. Sollten Sie wünschen, dass die Aufzeichnungen anonym geführt werden, stelle ich dieses entsprechend sicher. Die Aufzeichnungen dienen zur Nachvollziehbarkeit der Behandlung, sowohl für mich als auch für Sie. Sie können jederzeit Einsicht in Ihre Klienten-Akte erhalten. Des Weiteren dienen die Unterlagen zur Vor- und Nachbereitung jeder Sitzung. Wir können daher zu jedem Zeitpunkt wieder an die vorhergehende Sitzung anschließen und anhand der Unterlagen weitere Therapieschritte planen. Aufzeichnungen machen Sinn und sind Teil eines guten Praxismanagements. Mitschriften aus den Therapiesitzungen werden handschriftlich geführt, nicht digitalisiert und werden verschlossen aufbewahrt.

Vielleicht hilft hier ein Beispiel:

Stellen Sie sich vor, Sie hätten eine Allergie, von der Sie nichts wüssten. Diese verursacht immer, wenn Sie mit einer für andere Personen alltäglichen Substanz in Kontakt kommen, einen furchtbaren juckenden Hautausschlag. Sie gehen damit zum Arzt und dieser verschreibt Ihnen eine kortisonhaltige Salbe. Siehe da, der Ausschlag ist fürs Erste weg. Dieses kann gut gehen, wenn Sie nie mehr oder nur selten mit dieser Substanz in Kontakt kommen. Der Leidensdruck ist dabei überschaubar. Dieses Beispiel steht jetzt stellvertretend für ein kurzfristiges therapeutisches Coaching, in dem Sie lernen mit einer bestimmten Situation umzugehen. Sie finden Ihre Salbe und sind damit Ihr ganzes Leben glücklich.

Fortsetzung des Beispiels:

Der Leidensdruck erhöht sich. Jetzt kommen Sie sehr oft in Kontakt mit dieser Substanz, von der Sie Hautauschlag bekommen. Weiterhin finden Sie heraus, dass der Hautausschlag immer auftaucht, wenn Sie bei Ihrer Schwiegermutter sind. Jetzt gibt es verschiedene Möglichkeiten:  1. Sie fahren nie wieder zu Ihrer Schwiegermutter und hoffen, dass Sie den Ausschlag nicht noch irgendwo anders bekommen. 2. Sie lassen sich einen Jahresvorrat an Kortisonsalbe verschreiben, damit Sie gleich für die nächsten Schwiegermutterbesuche gerüstet sind. Oder, Sie nehmen Kontakt mit einem Hautarzt auf und gehen der Ursache auf dem Grund. Dieser untersucht Sie eingehend, macht Allergiertests und schickt Sie zudem zum Allergologen. Nach einer Reihe von Untersuchungen finden Sie heraus, dass die Ursache nicht Ihre Schwiegermutter ist, sondern die dort zur Verfügung stehende Handseife. Mit dieser Information haben Sie mehr Möglichkeiten als zuvor. 1. Sie können immer noch Ihre Schwiegermutter meiden, 2. Kortisonsalbe nutzen, aber auch 3. Ihre eigene Handseife bei Besuchen mitbringen. Oder noch besser: 4. Ihre Schiegermutter wechselt nach einem liebevollen Gespräch die Handseife und die Beschwerden sind vorbei. Das ist die beispielhafte Darstellung von Psychotherapie. Das Ziel ist dabei die Bewusstwerdung, um frei und unabhängig weitere Möglichkeiten wählen zu können.

Sie hinterlassen mir per E-Mail oder Anrufbeantworter eine Nachricht oder erreichen mich zu den angegebenen Sprechzeiten per Telefon. Ich rufe Sie gern zurück. Im ersten persönlichen, kostenlosen Telefonat (ca. 10 bis 15 min) geben Sie mir einen kurzen Einblick in das, was Sie bedrückt, wo Sie leiden oder welches Anliegen Sie mitbringen. Bitte suchen Sie sich dazu einen ruhigen, geschützten Ort, wo Sie frei und ungestört reden können. Gemeinsam suchen wir dann nach einem passenden Termin für ein Erstgespräch in meiner Praxis.

Handwerker, Bürgermeister, die Dame in der Apotheke oder der Herr an der Kasse des Supermarkts, der Fußballstar, die Kindergärtnerin, die junge Frau in der Behörde, der Restaurantfacharbeiter oder die Inhaberin eines kleinen Ladens – JEDER von uns ist Teil des öffentlichen Lebens. Leider reichen die Reaktionen auf das Erzählen, dass man eine Psychotherapie macht, immer noch von „komisch anschauen“ über „Thema wechseln“ bis hin zu Entsetzen (auf gut bayerisch „Wos?  Wo gehst hi?“)

Eigentlich müssten alle, die sich mit sich selbst beschäftigen, einen Orden bekommen. Denn diese Menschen sind frei und im Einklang mit sich selbst und geben damit ein großes Stück an die Gesellschaft zurück, anstatt sie zusätzlich zu belasten. Leider sind wir noch nicht überall soweit und ich kann jeden einzelnen verstehen, der den Gang zum Heilpraktiker für Psychotherapie gern geheim halten möchte. Meine Praxis eignet sich dafür sehr gut. Wie unter dem Punkt „Kontakt und Anfahrt“ beschrieben, befindet sich die Praxis am Ortrand von Bad Heilbrunn im Gewerbegebiet. Sie parken diskret vor der Praxis, die sich im 1.OG befindet. Von Innen haben Sie einen herrlich beruhigenden Blick in den Wald. Die Räumlichkeiten und Termine sind so gelegt, dass Sie nicht dem vorhergehenden oder nachfolgenden Termin über den Weg laufen. Des Weiteren unterliegt jegliche Kommunikation mit mir der Schweigepflicht. Diskretion ist das oberste Gebot. Sie dürfen sich in der Praxis zu jeder Zeit geschützt und sicher fühlen. Falls Sie eine Person sind, die auf Grund ihres Bekanntheitsstatus weitere Vorkehrungen wünscht, geben Sie mir bei der Kontaktaufnahme gern Bescheid, wir finden Möglichkeiten, dass auch Sie sich sicher und geschützt fühlen.